Nachbarrecht
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Als Teil des Sachenrechts regelt das Nachbarrecht die erlaubten und unerlaubten wechselseitigen Beeinträchtigungen, die unvermeidlich durch benachbarte Lage von Grundstücken entstehen. Vorsorglich schon in der Konzeptionsphase oder im akuten Fall berät und vertritt Gappmayer & Partner Sie.
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