Maklerrecht

Das Maklerrecht ist kein fest abgestecktes Rechtsgebiet, sondern umfasst die Arten und rechtliche Ausgestaltung von Maklertätigkeiten. Unter den Begriff des Maklers fallen insbesondere der Handels- und der Zivilmakler.
Diese können in den unterschiedlichsten Bereichen tätig sein, wie z.B. im Immobilien-, Versicherungs- oder privaten Arbeitsvermittlungsbereich. Beratend, oder vertretend unterstützen wir Sie bei rechtlichen Problemstellungen auch im Maklerrecht.
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