Gewerberaummietrecht
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Im Rahmen des Gewerberaummietrechts ist der Beratungsbedarf sowohl des Mieters als auch des Vermieters auf Grund der wenigen existenten Regelungen im BGB hoch. Es gilt für beide Parteien einen langfristigen Bestandsschutz des Gewerberaummietvertrages zu erreichen.
Die wichtigsten Fragen stellen sich dabei in folgenden Bereichen:
- Form des Mietvertrages
- Ausreichende Bestimmtheit des Mietgegenstandes
- Vertragszweck
- Mietzeit
- Miete und Erhöhungsmöglichkeiten, um eine wirtschaftliche Grundlage zu erhalten
- Konkurrenzschutz, wobei hier der sog. vertragsimmantente und der vereinbarte Konkurrenzschutz zu unterscheiden sind
- Instandhaltung/Instandsetzung
- Gewährleistungsausschluss
- Regelungen für den Beendigungszeitpunkt
- Kaution
Wir vertreten Sie im Bereich des Gewerberaummietrechts gerichtlich und außergerichtlich.
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