Genehmigungsrecht
Bei Verwirklichung von Bauvorhaben, der Errichtung und Nutzung von Industrieanlagen können neben der eigentlichen Baugenehmigung weitere genehmigungsrechtliche Fragen auftauchen. Eine große Rolle spielen umweltschutzrechtliche Belange, etwa das Immissionsschutz-, Wasserhaushalts, Abfall- sowie Naturschutzrecht. Zum Teil werden sie im baugenehmigungsrechtlichen Verfahren mit geprüft, teilweise existieren eigenständige umweltbehördliche Genehmigungsverfahren. Anlass für Streitigkeiten können auch gewerbe-und handwerksrechtliche Rechte und Pflichten aus dem Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts sein. Schließlich werden Projekte von zumeist besonderer Bedeutung aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen in Fachplanungsgesetzen zugelassen (Fachplanungsrecht).
Gappmayer & Partner steht Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Bauherr, Anlagen- und Gewerbebetreibender als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren werden von uns auch für betroffene Nachbarn, Konkurrenten oder Behördenvertreter betreut.
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