Bauplanungsrecht

Die Nutzbarkeit und Qualität ihres Grundstücks bilden die flächenbezogenen Anforderungen, die das Bauplanungsrecht regelt. Durch dieses Instrument können die Gemeinden (in Hamburg und Berlin: die Bezirksämter und Fachbehörden) die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken auf ihren Gebieten steuern. Eigentümer oder Nutzungsberechtigten können hierdurch in ihren Rechten beschränkt werden. Gappmayer & Partner steht Ihnen in folgenden Bereichen als Ansprechpartner zur Verfügung:
- Beratung von Gemeinden, Fachämtern und Investoren bei der Planaufstellung
- Beratung der durch die Planaufstellung betroffenen Eigentümer
- Prozessvertretung im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
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